Informationen:

1. Wald wird zur Industriezone (z.B. 6MW-Anlage):

- 3500t Fundament, kein Rückbau geplant (in anderen europ. Ländern müssen vom Betreiber Rücklagen gebildet werden, in Deutschland nicht)

- 3500t Material oberhalb (Stahl, Beton, Verbundstoffe etc.)

- z.B. Neodym 150kg bis 1200kg bei einer 6MW-Anlage je nach Typ, der Abbau begünstigt schwerste Schäden bei Mensch und Natur (Uran etc.)

- ca. 180kg Abtragungen pro Jahr, z.B. Bisphenol A (führt zu Organmissbildungen, seit 2020 in Thermopapier verboten)

2. Flächenschädigung und Versiegelung:

- Fallen Sie nicht auf die Mär der geringen Flächenbeanspruchung herein, es betrifft bei 19 Anlagen z.B. 200-250 ha Wald (Angabe von den Investoren in Mechtersen)

- Bodenversiegelung kann nicht mehr revidiert werden

- weitere Wind-Angriffspunkte durch Schneisenbildung in den Waldflächen

3. Volatile Energieerzeugung:

- dz. installierte Leistung bei schon jetzt 30.000 Anlagen ca. 60-65 GW, die Erzeugung liegt jedoch teilweise bei nur 0,8 GW (Quelle: www.smard.de)

- von 8760 Stunden im Jahr bewegen sich die Anlagen im Mittel ca. 1800 Stunden (diverse Quellen, z.B. NZZ)

- Redispatchkosten (Netzbetrieb 50 Hz) 2022 veranschlagt 2,68 Mrd tatsächlich waren es 4,2 Mrd € an zusätzlichen Kosten für den Netzbetrieb (Wind=Strom, kein Wind= kein Strom)

- Entschädigungen Windenergieanlagenbetreiber 2022 = 761 Mio €

- Für jedes "Windrad" muss ein herkömmliches Kraftwerk im "Schatten" betriebsbereit gehalten werden!

4. Investment auf 20 Jahre:

- Bereicherung und "Abgreifen" von Subventionen durch einige wenige raffgierige Profiteure auf Kosten aller Bürger, dz. minimaler Pachtertrag ca. 100.000 € pro Jahr und Windenergieanlage für die Flächenbesitzer (im Hunsrück wurden kürzlich für eine Fläche von 25 x 25m 450.000 € / Jahr geboten, raten Sie bitte nicht, wer das schlussendlich zahlt...)

- Ende 2022 wurden die Mindestvergütungen noch einmal um 25 % angehoben

- fälschlicherweise nennen sich dann diese "Einrichtungen" Bürgerwindpark, schön nur das der Bürger nie von Anfang an beteiligt wird... (wir zahlen aber den Preis)

- Auskunftsersuchen an die SG enden immer damit: ....es ist doch noch gar nichts entschieden (Schriftstücke vorhanden)

- Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden rechnen und planen mit diesen hohen (s.o.) Einnahmen. Wie kommt es sonst, dass auch die SG und Gemeinden Anteilseigner der Gesellschaften sind. (z.B. Bardowick / Gellersen) Zu prüfen wäre hier, ob dies nicht sogar verfassungsrechtlich bedenklich ist, da hier von Objektivität nicht mehr die Rede sein kann.

Wir prüfen hier bereits mit unseren Rechtsanwälten Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Wir sind jedoch auf Ihre Unterstützung angewiesen! 

Bitte sprechen Sie uns an und schauen Sie sich genau die Gesellschafter in Ihrem Umfeld an!


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